Telefonische Beratung, Mo.-Fr. 09:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Die Begleitung von Geburten ist eine den Hebammen vorbehaltene Tätigkeit. Die Hebamme kann Geburten in eigener Verantwortung leiten und muss zu jeder Geburt hinzugezogen werden. Sie begleitet und unterstützt Sie und Ihren Partner in allen Phasen der Geburt, gibt Hilfestellung und greift ein, falls es der Geburtsverlauf erfordert.
Hebammen betreuen Geburten in der Klinik, zu Hause, im Geburtshaus oder in einer Praxis.
Hier arbeiten Hebammen angestellt im Schichtdienst oder freiberuflich als Beleghebammen in der Regel unter klinisch-ärztlicher Weisung. Beleghebammen betreuen Frauen während der Schwangerschaft, einer Klinikgeburt und im Wochenbett.
Hier betreuen Hebammen eigenverantwortlich normal verlaufende Geburten unter der Voraussetzung, dass keine Geburtsrisiken vorliegen. Sollten während der Geburt Unregelmäßigkeiten auftreten, so wird die Hebamme die Geburt ins Krankenhaus verlegen.
Falls Sie durch eine freiberufliche Hebamme betreut werden, die Sie zur einsetzenden Geburt Tag und Nacht rufen können und die Sie nach Möglichkeit während des gesamten Geburtsverlaufes betreut, entstehen Kosten, die die Krankenkassen in der Regel nicht übernehmen: